Mittwoch, 23. Mai 2018

Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer– wo finde ich sie und was muss wo eingetragen werden



2015 habe ich einen Blogpost geschrieben zum Thema Steuererklärung machen für Selbstständige und Kleinunternehmer – einfach erklärt. Der Blogartikel ist sehr beliebt. Er ist eine gute Grundlage und bietet durch viele Links auf andere Erklärungsseiten einen recht umfassenden Überblick. Deshalb habe ich ihn hier auch nochmal verlinkt.

2018 wurde ich nun in einem Brief vom Finanzamt dazu aufgefordert meine Umsatzsteuererklärung für 2017 einzureichen. Ich war natürlich etwas verwundert.

Ist die Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer Pflicht?

Als Kleinunternehmer bin ich ja eigentlich von der Umsatzsteuer befreit. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung. Aber wenn das Finanzamt einen per Brief auffordert, ist man dazu verpflichtet. Das wird wohl – so der Finanzamt-Mitarbeiter, den ich wegen einiger Fragen anrief – alle drei bis fünf Jahre standardmäßig gemacht.
Ich machte also meine Einkommenssteuererklärung und meine EÜR, wie jedes Jahr und stockte dann verwundert. Ich konnte kein Formular für die Umsatzsteuererklärung finden.

Wo finde ich das Formular für die Umsatzsteuererklärung bei Elster?

Wer bei ElsterFormular noch nie eine Umsatzsteuererklärung gemacht hat, findet das Formular dafür nicht ohne weiteres. Es muss erst heruntergeladen werden. Das geht folgendermaßen:
  1. Gehe auf "Neu" (bzw. Datei -> neu)
  2. In dem Auswahlfeld ganz hoch scrollen da steht Privatperson, davor ist ein kleines Minus, dort draufklicken. Auch alle folgenden Überschriften minimieren, bis überall ein Plus davorsteht.
  3. Auf die Zeile Unternehmer und Selbstständige klicken, sodass der Button unten mittig "zum Download" nicht mehr grau ist, sondern die Schrift schwarz wird. Dort draufklicken.
  4. Als verfügbare Steuererklärung müsste nun auch die Umsatzsteuererklärung angezeigt werden.
  5. Vor der Umsatzsteuererklärung auf das kleine Plus klicken, dann wird daraus ein Minus und man kann das entsprechende Jahr heraussuchen und auf "hinzufügen" klicken.
  6. Die wird dann ins Fenster "Ausgewählt" geladen. Der Download startet, wenn man im dritten Fenster auf den Button "Jetzt starten" klickt.
  7. Dem Installationsdialog folgen.
  8. Wenn Elster wieder neu gestartet wurde, findet man nun das Formular für die Umsatzsteuererklärung, indem man die Punkte 1 + 2 (s.o.) wiederholt. Unter der Überschrift Unternehmer und Selbstständige sollte nun das entsprechende Formular aufgeführt sein.

Umsatzsteuererklärung: Die Anleitung zum Ausfüllen – einfach erklärt

Die Infos für allgemeine Angaben hat man vielleicht schon Mal in der EÜR hingeschrieben, die kann man nochmal verwenden. Die Umsatzsteuererklärung übernimmt leider KEINE Infos automatisch aus anderen Formularteilen. Das muss man per Hand nachtragen.

Die „Dauer der Unternehmereigenschaft“ ist nur von Leuten auszufüllen, die irgendwann im betreffenden Jahr (für einen bestimmten Zeitraum NICHT Unternehmer (oder Selbstständiger) waren. Und von allen, bei denen das Geschäftsjahr nicht identisch ist mit dem kalendarischen Jahr. Alle, die im betreffenden Jahr permanent Unternehmer (oder Selbstständiger) waren und alle, deren Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember ging, lassen dieses Feld frei.

Zur Umsatzsteuererklärung gehört normalerweise die Anlage UR. Die ist für den umsatzsteuerlichen Rest da, also alle Umsätze aufgeführt, die nicht in dem Hauptteil der Umsatzsteuererklärung aufgeführt werden können. Kleinunternehmer fügen in der Regel keine Anlage UR bei. Dieses Zusatzformular ist nur erforderlich, wenn man grenzüberschreitende Geschäfte mit Unternehmern in anderen EU-Ländern gemacht hat.

Zeile 33 und 34 ist reserviert für Kleinunternehmer. Hier tragen Kleinunternehmer ihren Gewinn der letzten beiden Jahre ein. Die steuerpflichtigen Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben wiederum, muss man als Kleinunternehmer nicht ausfüllen.

Damit hat man als Kleinunternehmer eigentlich seine Schuldigkeit getan.
Es gibt jedoch einen Haken: Für die Übermittlung der Umsatzsteuererklärung benötigt man seit August 2013 zwingend ein elektronisches Steuerzertifikat. Damit wird der Absender authentifiziert.

Wie bekomme ich ein elektronisches Steuerzertifikat?

Das Verfahren ist etwas umständlich:
  1. Gehe auf www.elsteronline.de.
  2. Registriere dich dort unter „Mein Elster-Benutzerkonto erstellen“
  3. Warte auf die Aktivierungsdaten (die kommen per E-Mail-Adresse (relativ sofort) und per Post (kann ein paar TAGE dauern))
  4. Schalte mit diesen Aktivierungsdaten das Elster-Benutzerkonto frei
  5. Jetzt kannst du das Signatur-Passwort festlegen und das Elster-Steuerzertifikat herunterladen, das ist eigentlich nur eine einfache pfx-Datei, aber die ist extrem wertvoll, weil sie deine Unterschrift ersetzt, deshalb sollte man sie nicht auf dem PC selbst speichern, sondern auf einem externen Datenträger. Man kann den komplizierten Namen der Datei auch umbenennen, aber man sollte sich merken, wo man sie hingetan hat.


Was muss ich als Kleinunternehmer sonst noch für die Steuererklärung ausfüllen?

Wenn du hauptberuflich angestellt bist, auf jeden Fall die private Einkommenssteuererklärung. Ansonsten unbedingt noch die Einahmenüberschussrechnung.
Alles Wichtige und Ausfüllhilfen zur EÜR (Anleitung) findest du in meinem Blogbeitrag zur Steuererklärung für Selbstständige und Kleinunternehmer mit Elster einfach erklärt ganz unten.
Besonders hilfreich fand ich noch diese Webseite unter www.kleinunternehmer.de. Dort steht ab der Zwischenüberschrift EÜR alles wichtige zum Thema EÜR für Kleinunternehmer, Elster und auch Umsatzsteuererklärung (fast ganz unten).

Wohin muss ich die Kopien meiner Belege schicken?

Alle Quittungen und Nachweise kann man bei den meisten Finanzämtern auch elektronisch einschicken (also z.B. als Anhang an eine E-Mail an die entsprechende Poststelle). Dafür kann man beim Finanzamt einfach telefonisch die E-Mail-Adresse erfragen.


Wichtig: Ich bin kein Steuerberater und erhebe hier auch nicht den Anspruch auf vollständige Richtigkeit aller Angaben. Es soll als Orientierung dienen, die hier gemachten Angaben sind rechtlich nicht einklagbar und daher rechtlich ohne Gewähr.


Bildnachweise:





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Freitag, 18. Mai 2018

Lustige Fehler 6



Die Welt ist ernst genug, es darf auch gelacht werden.
Wie sagte schon Friedrich Nietzsche:

„Lachen bedeutet schadenfroh sein, aber mit gutem Gewissen.“

Wo fängt man da am besten an, als nicht bei der Nachrichtensendung, die eine der neutralsten Deutschlands sein möchte. Beinahe pedantisch wird jede Nachricht überprüft, werden wasserdichte Quellen gesucht und die Wahrheit ans Licht gegraben. Aber auch hier macht der Fehlerteufel nicht halt. Und so steht er dann da nackt und bloßgestellt auf Youtube – der Rüstungslobbbyist.

Auch an anderer Stelle, in einem Unternehmen, das zwar Leid gewohnt ist, aber dennoch etwas auf sich und seine staatliche Herkunft hält und damit das Zepter der Rechtschaffenheit vor sich herträgt, werden fleißig Fehler verteilt. Wie überall im Land wird es auch hier tiefgreifende Sparmaßnahmen geben - auch bei den Buchstaben.

Zum Schluss noch ein Fehler aus meiner Lieblingsquelle. Viele Bilder, wenig Text und der ist auch noch mit Fehlern gespickt. Aufmerksame Leser finden jeden Tag einen. Es ist manchmal nicht einmal der böse Wille der Schreiberlinge, sondern oftmals einfach nur ein Idiot am Setzgerät, der unfreiwillige Worttrennungen nicht bemerkt und so beim Lesen ratlose Gesichter hinterlässt oder die Lachmuskeln der Leser trainiert – je nach dem.


Mehr lustige Fehler gibt’s hier:

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