Viele Menschen sind von diesen Formularen beim Arbeitsamt
überfordert. Irgendwann wird jemand kommen und die Formulare leichter
gestalten. Bis dahin erkläre ich kurz wie es richtig geht. Von der
Arbeitssuchendmeldung bis zum neuen Job. Das sieht vielleicht jetzt nach viel
Text aus, aber es ist ja auch kompliziert. Deshalb habe ich das alles in
mehrere Teile eingeteilt. Ich möchte alles sehr einfach erklären. Deshalb habe
ich eine relativ leichte Sprache verwendet. Wenn dir die Erklärung
geholfen hat und dir die Erklärung gefällt, darfst du diese Blogseite gerne
anderen Leuten empfehlen. Wir gehen jetzt Schritt für Schritt alles durch:
Schritt 1: Die Arbeitssuchend-Meldung
Dir wurde gekündigt. Du hast jetzt keinen Job mehr.
To do:
- Gleich nachdem du das erfährst, rufst du hier an: 0800/4555500 (Dieser Anruf kostet nichts)
- Am Telefon erklärst du dem Berater was los ist.
-
Dir wurde gekündigt (Grund des Anrufs) -> Du
meldest dich „arbeitssuchend“
-
Bis wann geht die Arbeit noch? (Frist)
-
Wann hast du die Kündigung bekommen?
Der Berater fragt dich einige
persönliche Dinge. Beantworte die Fragen. Der Berater sagt dir, dass du einen
Antrag auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1, das ist nicht Hartz 4) zugeschickt
bekommst.
- An deinem letzten Arbeitstag oder spätestens (!) am Tag danach gehst du persönlich (!) zum Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) in deiner Nähe. Dort meldest du dich „arbeitslos“.
Schritt 2: Brief vom Amt
Brief vom Arbeitsamt (Agentur für Arbeit)
Nach der „arbeitssuchend“-Meldung bekommst du Post vom
Amt.
Darin steht:
Übersendung Arbeitspaket und Leistungsunterlagen
Was im Text steht: Du hast einen Anrufgemacht und dich „arbeitssuchend“
gemeldet. Deshalb möchte das Amt, dass du die Unterlagen ausfüllst.
Darunter ist eine Liste der angefügten Unterlagen. Diese
wurde geteilt in Arbeitsvermittlungsunterlagen und Leistungsunterlagen.
Außerdem im Brief: Hinweise zur Arbeitslosmeldung
und Arbeitssuchendmeldung,
Sperrzeiten und Fristen, Informationen zum Berufsinformations-Zentrum (BiZ),
Informationen zur Lernbörse.
Zu den Leistungsunterlagen gehören: Antrag auf
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) und eine Arbeitsbescheinigung.
Die Arbeitsbescheinigung
muss der ehemalige Arbeitgeber (Chef) ausfüllen. Danach gibt er dir diese
Unterlagen zurück.
Manchmal füllt der Chef die Arbeitsbescheinigung gleich nach
der Kündigung aus und schickt sie selbst ans Arbeitsamt. Dann musst du nichts
machen. Du erfährst das aber erst, wenn dir das Amt einen weiteren Brief
schickt. In diesem Brief ist eine Kopie der ausgefüllten Arbeitsbescheinigung.
Du musst sie gut aufheben. Sie ist wichtig.
Zum Ausfüllen vom Antrag
auf Arbeitslosengeld habe ich eine ausführliche Anleitung geschrieben.
Ein Link dazu ist hier und auch noch einmal am Ende des Blog-Postings.
Hinweis: Der Text unter „Antrag auf Arbeitslosengeld
1“ ist eine Erklärung zum Umgang mit dem Antrag NACH dem Ausfüllen. Der Text
verwirrt an dieser Stelle. Er ist aber wichtig.
Die Arbeitsvermittlungsunterlagen teilen sich auf
in Veränderungsmittelung und Besucherkarte.
Die Veränderungsmitteilung
ist jetzt völlig unwichtig. Sie wird wichtig, wenn sich etwas ändert. Sie ist
dafür da, dem Amt Veränderungen in deinem Leben schnell mitzuteilen.
Veränderungen sind:
Du hast einen neuen Job gefunden.
Du bist erkrankt/warst erkrankt.
Du bist umgezogen.
Du hast eine neue Bank/Sparkasse oder eine neue Kontonummer.
Du hast eine neue Telefonnummer.
Du hast eine neue Steuerklasse.
Du bist Rentner geworden.
Veränderungen bei Geldern vom Amt.
Dieses Blatt ist nicht für die Arbeitssuchendmeldung wichtig
und auch nicht für die Arbeitslosmeldung!
Die Besucherkarte
ist eine normaler Zettel, den man oben abschneiden muss. Es ist eine Sammlung
verschiedener Kontaktdaten vom Arbeitsamt. Sie sind teilweise schon etwas
veraltet (z.B. die „neuen“ Öffnungszeiten ab September 2013 (!)).
Wichtig: Auf der Besucherkarte steht nirgendwo das Wort
Besucherkarte.
Ganz am Schluss stehen im Brief einige wichtige Hinweise:
-
Wann du dich „arbeitslos“ melden musst und wo
und was man dafür mitbringen muss.
-
Wo man Fragen stellen kann.
Zusammenfassung:
Wir haben erfahren welche Unterlagen im Brief enthalten sind.
Wir wissen nun: Wir müssen die ausgefüllten Unterlagen an
das Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) schicken oder sie persönlich abgeben. Und
wir müssen uns persönlich „arbeitslos“ melden.
Schritt 3: Arbeitslosmeldung auf dem Amt
Die meisten Ämter haben von 8-12 Uhr geöffnet. Sei
pünktlich, das macht einen guten Eindruck. Du gehst rein, ziehst eine Nummer
oder stellst dich an und wartest. Dann bist du dran. Erkläre noch einmal deine
Geschichte (siehe oben, Punkt 2). Entweder der Mitarbeiter schickt dich nun zu
einem anderen Mitarbeiter, der deinen ausgefüllten Antrag entgegennimmt oder du
kannst den Antrag gleich hier abgeben. Es dauert meistens etwa 2 Wochen bis der
Antrag geprüft und bearbeitet wurde.
Noch
was wichtiges: Ich bin kein Experte. Ich habe nur versucht schwieriges leichter
zu erklären und habe dafür einiges weggelassen oder nur wenige Beispiele
aufgezählt. Deshalb übernehme ich auch keine Haftung falls dir Schäden
entstehen. Das Ausfüllen des Antrags muss jeder selbst übernehmen. Damit
übernimmt man auch die volle Verantwortung für alle Angaben.
Hier geht’s weiter mit:
Bildnachweise:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/34/Agentur_f%C3%BCr_Arbeit%2C_jobcenter_im_Landkreis_Celle%2C_Logos_und_Embleme_am_Geb%C3%A4ude_Georg-Wilhelm-Stra%C3%9Fe_14_in_29223_Celle.jpg
By Foto: Bernd Schwabe in Hannover (Own work) [CC BY 3.0
(http://creativecommons.org/licenses/by/3.0)], via Wikimedia Commons
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