Dienstag, 18. November 2014

Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen einfach erklärt in relativ leichter Sprache (Schritt für Schritt Anleitung) Teil 1




Viele Menschen sind von diesen Formularen beim Arbeitsamt überfordert. Irgendwann wird jemand kommen und die Formulare leichter gestalten. Bis dahin erkläre ich kurz wie es richtig geht. Von der Arbeitssuchendmeldung bis zum neuen Job. Das sieht vielleicht jetzt nach viel Text aus, aber es ist ja auch kompliziert. Deshalb habe ich das alles in mehrere Teile eingeteilt. Ich möchte alles sehr einfach erklären. Deshalb habe ich eine relativ leichte Sprache verwendet. Wenn dir die Erklärung geholfen hat und dir die Erklärung gefällt, darfst du diese Blogseite gerne anderen Leuten empfehlen. Wir gehen jetzt Schritt für Schritt alles durch:

Schritt 1: Die Arbeitssuchend-Meldung

Dir wurde gekündigt. Du hast jetzt keinen Job mehr.
To do:
  1. Gleich nachdem du das erfährst, rufst du hier an: 0800/4555500
    (Dieser Anruf kostet nichts)
  2. Am Telefon erklärst du dem Berater was los ist.
-          Dir wurde gekündigt (Grund des Anrufs) -> Du meldest dich „arbeitssuchend
-          Bis wann geht die Arbeit noch? (Frist)
-          Wann hast du die Kündigung bekommen?
Der Berater fragt dich einige persönliche Dinge. Beantworte die Fragen. Der Berater sagt dir, dass du einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1, das ist nicht Hartz 4) zugeschickt bekommst.
  1. An deinem letzten Arbeitstag oder spätestens (!) am Tag danach gehst du persönlich (!) zum Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) in deiner Nähe. Dort meldest du dich „arbeitslos“.

Schritt 2: Brief vom Amt

Brief vom Arbeitsamt (Agentur für Arbeit)
Nach der „arbeitssuchend“-Meldung bekommst du Post vom Amt.
Darin steht:
Übersendung Arbeitspaket und Leistungsunterlagen
Was im Text steht: Du hast einen Anrufgemacht und dich „arbeitssuchend“ gemeldet. Deshalb möchte das Amt, dass du die Unterlagen ausfüllst.
Darunter ist eine Liste der angefügten Unterlagen. Diese wurde geteilt in Arbeitsvermittlungsunterlagen und Leistungsunterlagen.
Außerdem im Brief: Hinweise zur Arbeitslosmeldung und Arbeitssuchendmeldung, Sperrzeiten und Fristen, Informationen zum Berufsinformations-Zentrum (BiZ), Informationen zur Lernbörse.


Zu den Leistungsunterlagen gehören: Antrag auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) und eine Arbeitsbescheinigung.
Die Arbeitsbescheinigung muss der ehemalige Arbeitgeber (Chef) ausfüllen. Danach gibt er dir diese Unterlagen zurück.
Manchmal füllt der Chef die Arbeitsbescheinigung gleich nach der Kündigung aus und schickt sie selbst ans Arbeitsamt. Dann musst du nichts machen. Du erfährst das aber erst, wenn dir das Amt einen weiteren Brief schickt. In diesem Brief ist eine Kopie der ausgefüllten Arbeitsbescheinigung. Du musst sie gut aufheben. Sie ist wichtig.
Zum Ausfüllen vom Antrag auf Arbeitslosengeld habe ich eine ausführliche Anleitung geschrieben. Ein Link dazu ist hier und auch noch einmal am Ende des Blog-Postings.
Hinweis: Der Text unter „Antrag auf Arbeitslosengeld 1“ ist eine Erklärung zum Umgang mit dem Antrag NACH dem Ausfüllen. Der Text verwirrt an dieser Stelle. Er ist aber wichtig.

Die Arbeitsvermittlungsunterlagen teilen sich auf in Veränderungsmittelung und Besucherkarte.
Die Veränderungsmitteilung ist jetzt völlig unwichtig. Sie wird wichtig, wenn sich etwas ändert. Sie ist dafür da, dem Amt Veränderungen in deinem Leben schnell mitzuteilen.
Veränderungen sind:
Du hast einen neuen Job gefunden.
Du bist erkrankt/warst erkrankt.
Du bist umgezogen.
Du hast eine neue Bank/Sparkasse oder eine neue Kontonummer.
Du hast eine neue Telefonnummer.
Du hast eine neue Steuerklasse.
Du bist Rentner geworden.
Veränderungen bei Geldern vom Amt.
Dieses Blatt ist nicht für die Arbeitssuchendmeldung wichtig und auch nicht für die Arbeitslosmeldung!

Die Besucherkarte ist eine normaler Zettel, den man oben abschneiden muss. Es ist eine Sammlung verschiedener Kontaktdaten vom Arbeitsamt. Sie sind teilweise schon etwas veraltet (z.B. die „neuen“ Öffnungszeiten ab September 2013 (!)).
Wichtig: Auf der Besucherkarte steht nirgendwo das Wort Besucherkarte.

Ganz am Schluss stehen im Brief einige wichtige Hinweise:
-          Wann du dich „arbeitslos“ melden musst und wo und was man dafür mitbringen muss.
-          Wo man Fragen stellen kann.
Zusammenfassung: Wir haben erfahren welche Unterlagen im Brief enthalten sind.
Wir wissen nun: Wir müssen die ausgefüllten Unterlagen an das Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) schicken oder sie persönlich abgeben. Und wir müssen uns persönlich „arbeitslos“ melden.

Schritt 3: Arbeitslosmeldung auf dem Amt

Arbeitslosmeldung auf dem Arbeitsamt (Agentur für Arbeit)
Die meisten Ämter haben von 8-12 Uhr geöffnet. Sei pünktlich, das macht einen guten Eindruck. Du gehst rein, ziehst eine Nummer oder stellst dich an und wartest. Dann bist du dran. Erkläre noch einmal deine Geschichte (siehe oben, Punkt 2). Entweder der Mitarbeiter schickt dich nun zu einem anderen Mitarbeiter, der deinen ausgefüllten Antrag entgegennimmt oder du kannst den Antrag gleich hier abgeben. Es dauert meistens etwa 2 Wochen bis der Antrag geprüft und bearbeitet wurde.



Noch was wichtiges: Ich bin kein Experte. Ich habe nur versucht schwieriges leichter zu erklären und habe dafür einiges weggelassen oder nur wenige Beispiele aufgezählt. Deshalb übernehme ich auch keine Haftung falls dir Schäden entstehen. Das Ausfüllen des Antrags muss jeder selbst übernehmen. Damit übernimmt man auch die volle Verantwortung für alle Angaben.


Hier geht’s weiter mit:


Bildnachweise:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen